Datenschutzerklärung

TEADIT International Produktions GmbH und seine Tochter-Unternehmen („TEADIT EU“)  verpflichten sich, die Rechte und Freiheiten des Einzelnen bei der Verarbeitung seiner  persönlichen Daten zu schützen. Die Gewährleistung des Datenschutzes ist die Grundlage für  vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen und den Ruf unseres Unternehmens als attraktiver  Arbeitgeber. Diese Datenschutzerklärung gilt in vollem Umfang für TEADIT EU und basiert  auf anerkannten, grundlegenden Prinzipien des Datenschutzes, insbesondere in Europa. Wenn  Sie Fragen haben oder Zweifel an der Anwendung dieser Richtlinie oder des Gesetzes haben,  wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung. 

  1. DEFINITION 

1.1 Personenbezogene Daten sind Daten, die lebende Personen identifizieren können. Sie kann neben Bildern, Namen und Kontaktdaten auch numerische oder statistische Informationen enthalten, aus denen sich die Identität einer Person ableiten lässt. 

1.2 Sensible personenbezogene Daten sind personenbezogene Daten über die rassische oder  ethnische Herkunft, Gesundheit, Daten über Gesundheit oder Sexualleben und sexuelle  Orientierung, politische Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Strafregister oder religiöse  oder philosophische Überzeugungen und gemäß DS-GVO auch genetische Daten und  biometrische Daten. Diese Daten müssen bei der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung  besonders geschützt berücksichtigt werden. 

1.3 Daten gelten als anonymisiert, wenn die persönliche Identität von niemandem nach  vollzogen werden kann oder wenn die persönliche Identität nur mit unangemessenem Aufwand  wiederhergestellt werden kann. 

1.4 Ein Betroffener ist die Person, die Gegenstand personenbezogener Daten ist. In einigen  Ländern können auch juristische Personen betroffen sein. 

1.5 Eine verantwortliche Stelle bestimmt die Zwecke, für die personenbezogene Daten  verarbeitet werden. Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist letztendlich für die  personenbezogenen Daten verantwortlich, unabhängig davon, ob sie an einen Bearbeiter  weitergegeben werden oder nicht. Dies schließt die Verantwortung für die Beantwortung von  Zugriffsanfragen und Beschwerden der betroffenen Personen ein. 

1.6 Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist eine mit der EU assoziierte Wirtschaftsregion  und umfasst Norwegen, Island und Liechtenstein 

1.7 Ein Verantwortlicher ist jemand, der personenbezogene Daten im Auftrag und zu den vom  Inhaber der Datenverarbeitung festgelegten Zwecken verarbeitet. 

1.8 Dritte sind alle Personen außer der betroffenen Person und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen.

1.9 Übermittlung ist jede Weitergabe von geschützten Daten durch die verantwortliche Stelle an Dritte. 

  1. ZWECK 

Dieses Dokument beschreibt die Datenschutzpolitik TEADIT EU. Sie gibt einen Überblick  über die Anforderungen an den Datenschutz und bietet Orientierungshilfen. 

  1. ANWENDUNG 

Diese Datenschutzerklärung gilt für TEADIT EU und dessen Mitarbeiter. Die  Datenschutzerklärung erstreckt sich auf die gesamte Verarbeitung personenbezogener Daten.  In Ländern, in denen die Daten juristischer Personen in gleichem Maße geschützt sind wie  personenbezogene Daten, gilt diese Datenschutzerklärung auch für Daten juristischer Personen.  Anonymisierte Daten unterliegen nicht dieser Datenschutzerklärung. 

3.1 Diese Datenschutzerklärung umfasst die international anerkannten Datenschutzgrundsätze,  ohne die bestehenden nationalen Gesetze zu ersetzen. Sie ergänzt die nationalen  Datenschutzgesetze. Das jeweilige nationale Recht hat Vorrang, wenn es im Widerspruch zu  dieser Datenschutzerklärung steht oder strengere Anforderungen als diese  Datenschutzerklärung stellt. Der Inhalt dieser Datenschutzerklärung ist auch in Ermangelung  entsprechender nationaler Rechtsvorschriften zu beachten. 

3.2 Jeder Verstoß gegen diese Datenschutzerklärung kann dazu führen, dass TEADIT EU als  Inhaber der Datenverarbeitung (und in einigen Fällen auch Einzelpersonen) gegen die  Datenschutzbestimmungen verstößt und somit gesetzlich für die Folgen eines solchen  Verstoßes haftet. Es ist die Verantwortung aller Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten  in TEADIT EU Unternehmen umgehen, dafür zu sorgen, dass diese sicher aufbewahrt werden.  Personenbezogene Daten sollten in keiner Form, weder versehentlich noch anderweitig, an  unbefugte Dritte weitergegeben werden. Jede Verletzung oder Nichteinhaltung dieser  Datenschutzrichtlinie, insbesondere jede absichtliche Weitergabe personenbezogener Daten an  unbefugte Dritte, kann zu disziplinarischen oder anderen geeigneten Maßnahmen führen. 

  1. GRUNDSÄTZE FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

4.1 Fairness und Rechtmäßigkeit 

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten müssen die individuellen Rechte der  Betroffenen geschützt werden. Personenbezogene Daten müssen rechtmäßig und fair erhoben  und verarbeitet werden. 

4.2 Zweckbindung 

Personenbezogene Daten müssen für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben  und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden.  Personenbezogene Daten können nur zu dem Zweck verarbeitet werden, der vor der 

Datenerhebung festgelegt wurde. Nachträgliche Änderungen des Zwecks sind nur  eingeschränkt möglich und bedürfen der Begründung. 

4.3 Transparenz 

Die betroffene Person muss darüber informiert werden, wie mit ihren Daten umgegangen wird.  Im Allgemeinen müssen personenbezogene Daten direkt von der betroffenen Person erhoben  werden. Bei der Erhebung der Daten muss die betroffene Person entweder die Identität des für  die Verarbeitung Verantwortlichen, den Zweck der Datenverarbeitung und Dritte oder  Kategorien von Dritten, an die die Daten übermittelt werden könnten, kennen oder darüber  informiert sein. 

4.4 Datenminimierung 

Personenbezogene Daten müssen angemessen, relevant und auf diejenigen beschränkt sein, die  für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich sind. Vor der Verarbeitung  personenbezogener Daten ist zu prüfen, ob und inwieweit die Verarbeitung personenbezogener  Daten notwendig ist, um den Zweck zu erreichen, zu dem sie vorgenommen wird. Soweit es  der Zweck zulässt und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel  steht, sind anonymisierte oder statistische Daten zu verwenden. Personenbezogene Daten  dürfen nicht im Voraus erhoben und für mögliche zukünftige Zwecke gespeichert werden, es  sei denn, dies ist nach nationalem Recht erforderlich oder zulässig. 

4.5 Löschen 

Nach Ablauf der gesetzlichen oder geschäftsprozessbezogenen Fristen müssen nicht mehr  benötigte personenbezogene Daten gelöscht werden. Im Einzelfall kann ein Hinweis auf  schutzwürdige Interessen oder historische Bedeutung dieser Daten vorliegen. Wenn ja, müssen  die Daten so lange aufbewahrt werden, bis die schutzwürdigen Interessen rechtlich geklärt sind  oder das Unternehmensarchiv die Daten daraufhin ausgewertet hat, ob sie für historische  Zwecke aufbewahrt werden müssen. 

4.6 Genauigkeit 

Personenbezogene Daten müssen richtig, vollständig und – falls erforderlich – auf dem  neuesten Stand sein. Es sind alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass  unrichtige oder unvollständige Daten gelöscht, berichtigt, ergänzt oder aktualisiert werden. 

4.7 Speicherbegrenzung 

Personenbezogene Daten müssen in einer Form aufbewahrt werden, die eine Identifizierung der  betroffenen Personen nicht länger als für die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten  verarbeitet werden, erforderlich ist. Personenbezogene Daten können für längere Zeiträume  gespeichert werden, sofern die Daten ausschließlich zu Archivierungszwecken im öffentlichen  Interesse oder zu wissenschaftlichen und historischen Forschungszwecken oder zu statistischen  Zwecken gemäß Artikel 89

Absatz 1 DSGV verarbeitet werden und sofern geeignete technische und organisatorische  Maßnahmen getroffen werden. 

4.8 Vertraulichkeit und Datensicherheit 

Personenbezogene Daten unterliegen dem Datengeheimnis. Sie sind vertraulich zu behandeln  und durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen gegen unbefugten und  unrechtmäßigen Zugriff, unrechtmäßige Verarbeitung oder Verbreitung sowie gegen zufälligen  Verlust, Beschädigung, Veränderung oder Zerstörung zu sichern. Dies gilt für Papier- und  elektronische Aufzeichnungssysteme. Systeme sollten zugriffskontrolliert sein, das Personal  entsprechend geschult und Sicherheitsprozesse entwickelt und verstanden werden. Eine  angemessene Überwachung und Berichterstattung über Datensicherheitsrisiken, -initiativen  und -entwicklungen ist durchzuführen. 

4.9 Datengeheimnis 

Personenbezogene Daten unterliegen dem Datengeheimnis. Die Datenschutzbestimmungen  verlangen, dass Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten umgehen, Vertraulichkeit  wahren (Datengeheimnis). Personen, die mit der Datenverarbeitung befasst sind, dürfen  personenbezogene Daten nicht unbefugt erheben, verarbeiten oder nutzen (Vertraulichkeit). Sie  sind verpflichtet, diese Vertraulichkeit auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit zu wahren. Es gilt  das „need to know“-Prinzip (Kenntnis nur bei Bedarf). Die Arbeitnehmer haben nur dann  Zugang zu personenbezogenen Daten, wenn dies für die Art und den Umfang der jeweiligen  Aufgabe angemessen ist. Dies erfordert eine sorgfältige Aufteilung und Trennung sowie die  Umsetzung von Rollen und Verantwortlichkeiten. 

Es ist den Mitarbeitern untersagt, personenbezogene Daten für private oder gewerbliche  Zwecke zu verwenden, unbefugten Personen zugänglich zu machen oder in sonstiger Weise zur  Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 

4.10 Verantwortlichkeit 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist für die Einhaltung dieser Grundsätze  verantwortlich und kann diese nachweisen. 

4.11 Datenschutz durch Design und Standard 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche trifft geeignete technische und organisatorische  Maßnahmen, um sicherzustellen, dass standardmäßig nur die personenbezogenen Daten  verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck der Verarbeitung erforderlich sind. Diese  Verpflichtung gilt für die Menge der erhobenen personenbezogenen Daten, den Umfang ihrer  Verarbeitung, die Dauer ihrer Speicherung und ihre Zugänglichkeit. Diese Maßnahmen stellen  insbesondere sicher, dass personenbezogene Daten nicht ohne Zutun einer unbestimmten  Anzahl von natürlichen Personen zugänglich gemacht werden.

  1. DATENVERARBEITUNG 

5.1 Datenverarbeitung-Einwilligung 

Die Daten können nach Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden. Vor Erteilung der  Einwilligung ist die betroffene Person zu informieren. Die Einverständniserklärung muss  schriftlich oder elektronisch zu Dokumentationszwecken eingeholt werden. Unter bestimmten  Umständen, wie z.B. bei Telefongesprächen, kann die Einwilligung mündlich erteilt werden.  Die Erteilung der Zustimmung ist zu dokumentieren. 

Die Zustimmung muss eine frei gegebene, spezifische, informierte und eindeutige Angabe der  Wünsche des Einzelnen sein. Es muss eine klare Form des Einverständnisses geben. Die  Einwilligung kann nicht aus Schweigen, vorgemerkten Kästchen oder Inaktivität hergeleitet  werden. Die Zustimmung muss auch von anderen Bedingungen getrennt sein. Es muss einfache  Möglichkeiten geben, die Zustimmung zu widerrufen. 

5.2 Datenverarbeitung – gesetzliche Bedingungen 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auch dann zulässig, wenn die nationale  Gesetzgebung dies verlangt oder erlaubt. Art und Umfang der Datenverarbeitung müssen für  die gesetzlich zulässige Datenverarbeitung notwendig sein und den einschlägigen gesetzlichen  Bestimmungen entsprechen. 

5.3 Automatische Einzelentscheidungen 

Die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die zur Beurteilung bestimmter  Aspekte (z.B. Bonität) verwendet wird, kann nicht die alleinige Grundlage für Entscheidungen  sein, die negative Rechtsfolgen haben oder die den Betroffenen erheblich beeinträchtigen  könnten. Die betroffene Person muss über die Fakten und Ergebnisse automatisierter  Einzelentscheidungen und die Möglichkeit der Reaktion informiert werden. Eine Prüfung und  Plausibilitätsprüfung müssen von einem Mitarbeiter durchgeführt werden. 

5.4 Benutzerdaten 

Werden personenbezogene Daten auf Websites oder in Apps erhoben, verarbeitet und genutzt,  sind die Betroffenen in einer Datenschutzerklärung und ggf. Informationen über Cookies zu  informieren. Die Datenschutzerklärung und alle Cookie-Informationen müssen so integriert  sein, dass sie für die Betroffenen leicht zu identifizieren, direkt zugänglich und konsistent  verfügbar sind. 

Werden Nutzungsprofile (Tracking) zur Auswertung der Nutzung von Websites und Apps  erstellt, sind die Betroffenen in der Datenschutzerklärung stets entsprechend zu informieren.  Eine personenbezogene Verfolgung darf nur erfolgen, wenn dies nach nationalem Recht oder  nach Zustimmung der betroffenen Person zulässig ist. Wenn das Tracking ein Pseudonym  verwendet, sollte der Betroffene die Möglichkeit haben, sich in der Datenschutzerklärung  abzumelden.

Wenn Websites oder Apps in einem auf registrierte Nutzer beschränkten Bereich auf  personenbezogene Daten zugreifen können, muss die Identifizierung und Authentifizierung des  Betroffenen einen ausreichenden Schutz beim Zugriff bieten. 

5.5 Datenverarbeitung für ein Vertragsverhältnis 

Personenbezogene Daten der jeweiligen Interessenten, Kunden und Partner können zur  Begründung, Durchführung und Kündigung eines Vertrages verarbeitet werden. Dazu gehört  auch die Beratung des Vertragspartners, wenn dies im Zusammenhang mit dem Vertragszweck  steht. Vor einem Vertrag – während der Vertragsanbahnungsphase – können personenbezogene  Daten verarbeitet werden, um Angebote oder Bestellungen zu erstellen oder andere Anfragen  des Interessenten zu erfüllen, die sich auf den Vertragsabschluss beziehen. Interessenten  können während des Vertragsvorbereitungsprozesses unter Verwendung der von ihnen  bereitgestellten Informationen kontaktiert werden. Die von den Interessenten geforderten  Einschränkungen müssen eingehalten werden. Für darüberhinausgehende Werbemaßnahmen  sind folgende Anforderungen zu beachten. 

5.6 Datenverarbeitung für Werbezwecke 

Wendet sich der Betroffene an ein TEADIT EU-Unternehmen, um Informationen anzufordern  (z.B. Anforderung von Informationsmaterial über ein Produkt), ist eine Datenverarbeitung zur  Erfüllung dieser Anforderung zulässig. Kundenbindungs- oder Werbemaßnahmen unterliegen  weiteren gesetzlichen Anforderungen. Personenbezogene Daten können zu Werbezwecken  oder zur Markt- und Meinungsforschung verarbeitet werden, sofern dies mit dem Zweck  vereinbar ist, zu dem die Daten ursprünglich erhoben wurden. Der Betroffene muss über die  Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken informiert sein. Sofern Daten nur zu  Werbezwecken erhoben werden, ist die Offenlegung durch den Betroffenen freiwillig. Die  betroffene Person wird darauf hingewiesen, dass die Angabe von Daten zu diesem Zweck  freiwillig ist. Bei der Kommunikation mit dem Betroffenen ist von ihm die Einwilligung zur  Verarbeitung der Daten zu Werbezwecken einzuholen. Bei der Einwilligung sollte der  Betroffene zwischen den verfügbaren Kontaktmöglichkeiten wie Post, E-Mail und Telefon  wählen können. Lehnt der Betroffene die Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken ab, können  diese für diese Zwecke nicht mehr verwendet werden und müssen für diese Zwecke gesperrt  werden. Weitere länderspezifische Einschränkungen bei der Nutzung der Daten für  Werbezwecke sind zu beachten 

  1. ÜBERMITTLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN 

6.1 Die Übermittlung personenbezogener Daten ist nur mit Zustimmung des Betroffenen  erlaubt oder wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig ist. 

6.2 Die im Internet veröffentlichten Informationen sind als Export von Daten außerhalb der  Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraumes zu betrachten. Für die Speicherung  oder Übermittlung sensibler personenbezogener Daten sollten keine webbasierten oder Cloud Dienste verwendet werden, es sei denn, dies wurde mit dem Financial Director vereinbart.

6.3 Werden personenbezogene Daten von einer Gesellschaft der Gruppe mit Sitz in der  Europäischen Union/Europäischer Wirtschaftsraum an eine Schwestergesellschaft außerhalb  der EU oder einen Dritten mit Sitz außerhalb der Europäischen Union/Europäischer  Wirtschaftsraum (Drittstaat) übermittelt, sollte der Datenschutzkoordinator kontaktiert werden,  um allen Vorgaben und Anweisungen der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Verarbeitung der  übermittelten Daten nachzukommen. Gleiches gilt für die Datenübermittlung durch  Schwesterunternehmen aus anderen Ländern. Sind sie Teil eines internationalen  Zertifizierungssystems für verbindliche Unternehmensregeln zum Datenschutz, müssen sie die  Zusammenarbeit mit den zuständigen Revisionsstellen und Agenturen sicherstellen. Die  Teilnahme an solchen Zertifizierungssystemen muss mit dem Datenschutzkoordinator vereinbart werden. 

  1. DATENVERARBEITUNG IM AUFTRAG 

7.1 Datenverarbeitung im Auftrag bedeutet, dass ein Anbieter beauftragt wird,  personenbezogene Daten zu verarbeiten, ohne dass ihm die Verantwortung für den zugehörigen  Geschäftsprozess übertragen wird. In diesen Fällen ist eine Vereinbarung über die  Datenverarbeitung im Auftrag mit externen Anbietern und zwischen dem Unternehmen von  TEADIT EU abzuschließen. 

7.2 Bei der Auftragserteilung sind folgende Anforderungen zu beachten; die bestellenden Abteilungen müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Auflagen erfüllt werden. 

7.3 Der Anbieter ist nach seiner Fähigkeit auszuwählen, die erforderlichen technischen und  organisatorischen Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. 

7.4 Personenbezogene Daten dürfen nur auf dokumentierte Anweisung des für die Verarbeitung  Verantwortlichen verarbeitet werden. Der Verarbeiter stellt sicher, dass die zur Verarbeitung  der personenbezogenen Daten berechtigten Personen sich zur Verschwiegenheit verpflichtet  haben oder einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. 

7.5 Die Verarbeitung im Auftrag wird durch einen Vertrag geregelt, in dem Gegenstand, Dauer  der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten und  Kategorien der betroffenen Personen sowie die Pflichten und Rechte des für die Verarbeitung  Verantwortlichen festgelegt sind. Die Hinweise zur Weiterverarbeitung der Daten sind zu  dokumentieren. 

7.6 Vor Beginn der Datenverarbeitung muss der Kunde sicher sein, dass der Anbieter seinen  Verpflichtungen nachkommt. Die Einhaltung der Anforderungen an die Datensicherheit kann  ein Anbieter insbesondere durch eine entsprechende Zertifizierung nachweisen. Je nach Risiko  der Datenverarbeitung müssen die Überprüfungen während der Vertragslaufzeit regelmäßig  wiederholt werden. 

7.7 Nach Wahl des für die Verarbeitung Verantwortlichen löscht oder gibt er alle  personenbezogenen Daten an den für die Verarbeitung Verantwortlichen zurück und löscht  bestehende Kopien, sofern nicht ein Gesetz die Speicherung der personenbezogenen Daten  vorschreibt.

7.8 Der Auftragsverarbeiter stellt dem für die Verarbeitung Verantwortlichen alle  Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der gesetzlichen  Verpflichtungen nachzuweisen und die Durchführung von Audits, einschließlich Inspektionen,  durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder einen anderen von ihm beauftragten  Prüfer zu ermöglichen und dazu beizutragen. 

7.9 Wenn ein Auftragsverarbeiter einen anderen Auftragsverarbeiter mit der Durchführung  bestimmter Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen  beauftragt, gelten dieselben Datenschutzverpflichtungen wie im Vertrag oder in anderen  Rechtsakten zwischen dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und dem  Auftragsverarbeiter. 

7.10 Bei grenzüberschreitender Auftragsdatenverarbeitung sind die jeweiligen nationalen  Anforderungen an die Offenlegung personenbezogener Daten im Ausland zu erfüllen. Nehmen  Sie in solchen Fällen bitte Kontakt mit dem Datenschutzkoordinator auf. 

  1. RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN 

8.1 Die betroffene Person kann Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten  über sie gespeichert sind, wie und zu welchem Zweck sie erhoben wurde. Bestehen  weitergehende Rechte auf Einsicht in die Unterlagen des Arbeitgebers zum Arbeitsverhältnis  (z.B. Personalakte), bleiben diese unberührt. 

8.2 Werden personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben, sind Angaben über die Identität des Empfängers oder der Empfängergruppen zu machen. 

8.3 Sind personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig, kann der Betroffene deren  Berichtigung oder Ergänzung verlangen. Der Betroffene kann der Verarbeitung seiner Daten  für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung widersprechen. Die Daten  müssen dann für diese Art der Nutzung gesperrt werden. 

8.4 Der Betroffene kann die Löschung seiner Daten verlangen, wenn die Verarbeitung dieser  Daten keine Rechtsgrundlage hat oder die Rechtsgrundlage weggefallen ist. Dasselbe gilt, wenn  der Zweck der Datenverarbeitung erloschen ist oder aus anderen Gründen weggefallen ist.  Bestehende Aufbewahrungsfristen und widerstreitende schutzwürdige Interessen sind zu  beachten. 

8.5 Der Betroffene hat grundsätzlich ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung seiner  Daten, das zu berücksichtigen ist, wenn der Schutz seiner Interessen aufgrund einer besonderen  persönlichen Situation Vorrang vor dem Interesse des Inhabers der Datenverarbeitung hat. Dies  gilt nicht, wenn eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung der Daten erfordert. 

8.6 Die Rechte des Betroffenen auf Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Einschränkung der  Verarbeitung und Löschung („Recht auf Vergessen“) müssen respektiert werden. 

8.7 Bitte informieren Sie den Datenschutzkoordinator über eine solche Anfrage der betroffenen  Person.

  1. DATENSCHUTZVORFÄLLE 

9.1 Jeder unbefugte Zugriff auf oder die Offenlegung von persönlichen Daten oder andere  Verstöße gegen die Datensicherheit sollten dem Datenschutzkoordinator so schnell wie  möglich gemeldet werden. Der für die Funktion zuständige Vorgesetzte oder die Abteilung ist  verpflichtet, den Datenschutzkoordinator unverzüglich über Datenschutzvorfälle zu  informieren. 

9.2 Bei unzulässiger Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte, unzulässigem Zugriff  Dritter auf personenbezogene Daten oder Verlust personenbezogener Daten sind die  erforderlichen Unternehmensmeldungen (Informationssicherheits-Störfallmanagement)  unverzüglich vorzunehmen, damit etwaige Meldepflichten nach nationalem Recht erfüllt  werden können. 

  1. VERANTWORTLICHKEIT, SANKTIONEN 

10.1 Die Organe der einzelnen Gesellschaften sind für die Datenverarbeitung in ihrem  Verantwortungsbereich zuständig. Sie müssen daher sicherstellen, dass die gesetzlichen 

und datenschutzrechtlichen Anforderungen (z.B. nationale Meldepflichten) erfüllt werden. Die  Führungskräfte sind dafür verantwortlich, dass organisatorische, personelle und technische  Maßnahmen getroffen werden, um eine datenschutzgerechte Datenverarbeitung zu  gewährleisten. 

10.2 Die Einhaltung dieser Anforderungen liegt in der Verantwortung der jeweiligen  Mitarbeiter. Führen amtliche Stellen Datenschutzkontrollen durch, ist der  Datenschutzkoordinator unverzüglich zu informieren. 

10.3 Der Datenschutzkoordinator ist die Ansprechpartner für den Datenschutz. Er kann Prüfungen durchführen und muss die Mitarbeiter mit dem Inhalt der  Datenschutzrichtlinien vertraut machen. Das zuständige Management ist verpflichtet, den  Datenschutzkoordinator bei seinen Bemühungen zu unterstützen. Die für die Geschäftsabläufe  und Projekte zuständigen Stellen müssen den Datenschutzkoordinator rechtzeitig über die neue  Verarbeitung personenbezogener Daten informieren. Für Datenverarbeitungspläne, die  besondere Risiken für die individuellen Rechte der Betroffenen darstellen können, ist die  Geschäftsleitung zuständig. Der Datenschutzkoordinator ist vor Beginn der Verarbeitung zu  informieren. Dies gilt insbesondere für besonders sensible personenbezogene Daten. Die  Führungskräfte müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter ausreichend im Datenschutz  geschult sind. 

10.4 Jeder Mitarbeiter informiert den Datenschutzkoordinator unverzüglich über etwaige  Datenschutzrisiken. Jede betroffene Person kann sich jederzeit an den Datenschutzkoordinator wenden, um Bedenken zu äußern, Fragen zu stellen, Informationen anzufordern oder  Beschwerden bezüglich des Datenschutzes oder der Datensicherheit einzureichen. Anliegen  und Beschwerden werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

10.5 Unsachgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten oder sonstige Verstöße gegen die  Datenschutzgesetze können in vielen Ländern strafrechtlich verfolgt werden und zu  Schadensersatzansprüchen führen. Verstöße, für die einzelne Mitarbeiter verantwortlich sind,  können auch zu arbeitsrechtlichen Sanktionen führen. 

  1. Und was heißt das konkret? 

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch TEADIT EU findet ausschließlich  durch das Unternehmen selbst oder durch beauftragte Verarbeiter statt. Diese befinden sich alle  in Österreich oder Deutschland und unterliegen im vollen Umfang der DS-GVO. Sofern die  Verarbeitung durch Dritte erfolgt, existieren entsprechende Datenschutz-Vereinbarungen /  Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung. Die verwendeten Datenverarbeitungssysteme sind  entsprechend des aktuellen Stands der Technik gegen Missbrauch und Datenverlust gesichert. 

TEADIT EU führt ein Prozessregister entsprechend der DS-GVO. 

TEADIT EU verarbeitet personenbezogene Daten vor allem im Bereich Personalverwaltung.  In geringerem Umfang werden personenbezogene Daten auch in Vertrieb und Einkauf verwendet. Dies geschieht aufgrund bzw. auf Basis von Gesetzen, zur Erfüllung von  vertraglichen Vereinbarungen sowie aufgrund des Überwiegens von berechtigtem Interesse des  Unternehmens. 

Datenschutzbeauftragter 

TEADIT EU fällt unter keinen der drei unter Artikel 37 Absatz 1 der DS-GVO aufgeführten  Kriterien. Damit liegt keine Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten vor.  TEADIT EU tut dies auch nicht auf freiwilliger Basis. Allerdings koordiniert der Financial  Director von TEADIT EU die diesbezüglichen Aktivitäten als Datenschutzkoordinator. 

Kirchbichl, 2022-03-25

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